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Transport-Anfrage

Allgemeine Auftrags- und Geschäftsbedingungen des ISD Insel Schnelldienst GmbH Kurierdienst

§ 1  Geltungsbereich

Die allgemeinen Auftrags- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ISD. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach dem erteilten Auftrag.

§ 2 Vertragspartner, Vertragsgegenstand

a) Der Beförderungsauftrag wird zwischen dem Auftraggeber und dem ISD geschlossen. Der ISD Kurierdienst ist als selbständiger Unternehmer einziger Vertragspartner des Auftraggebers.

b) Gegenstand des Beförderungsauftrages ist der Transport von Gütern aller Art durch Transportmedien, die ausschließlich vom ISD für den jeweiligen Auftrag verwendet werden. Der Transport der Güter kann abgelehnt werden, wenn der Zustand der Güter mit besonderen Gefahren verbunden ist und/oder wenn das Frachtgut wegen der Größe oder des Gewichtes mit den Fahrzeugen des ISD nicht transportiert werden kann. Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Transport von Menschen, lebenden Tieren, Wertgegenständen wie Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Bargeld oder Wertpapiere nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der Transport von Personen ist ausgeschlossen.

§ 3

a) Der ISD hat den ihm übertragenen Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers zu erledigen. Er darf sich zur Erfüllung der Leistung Dritter bedienen.

b) Der ISD ist verpflichtet, einen übernommenen Auftrag unverzüglich, also innerhalb der für die Erfüllung eines Auftrags üblichen Zeit, zu erledigen. Wenn nichts Abweichendes gesondert vereinbart ist, ist der ISD nicht verpflichtet, das Frachtgut zu einer bestimmten Zeit oder nach einer bestimmten Zeit bei dem vorgesehenen Empfänger abzuliefern.

c) Der Kurierdienst ist verpflichtet, eine Verkehrshaftungsversicherung abzuschließen, die die von ihm verursachten Schäden an den Frachtgütern und den Verlust von Frachtgütern in entsprechender Höhe abdeckt. Jede Sendung ist aber höchstens bis zu einer Höhe von € 500,- abgesichert.

§4 Leistungsumfang

Der Beförderungsauftrag umfasst die Abholung des Frachtgutes bei dem von dem Auftraggeber bestimmten Ort und die Ablieferung an dem von dem Auftraggeber bestimmten Ort und bestimmten Empfänger. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Sendung unter Berücksichtigung einer angemessenen Fahrzeit von der Übergabe der Sendung angerechnet auch von dem vorgesehenen Empfänger der Sendung in Empfang genommen werden kann. Sollte die Abnahme der Sendung durch den Auftraggeber nicht gewährleistet worden sein, ist der ISD berechtigt, den dadurch entstandenen Mehraufwand entsprechend seinen gültigen Entgeltsätzen zu berechnen. Sollte der ISD keine zur Abnahme der Sendung bereite Person antreffen. Ist der ISD berechtigt, die Sendung, soweit dies den üblichen Gepflogenheiten entspricht, bei zu dem vorgesehenen Empfänger benachbarten Personen abzugeben. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber gegenteilige Anweisungen ausdrücklich erteilt hat.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

a) Der Sendungsauftrag hat bei Auftragserteilung klar und eindeutig den Ort der Abholung und den Empfänger des Frachtgutes und den Ort der Ablieferung der Sendung zu benennen. Sollte dem ISD aufgrund unklarer oder zweideutiger Angaben ein Mehraufwand entstanden sein, ist der ISD berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich in angemessener Höhe zu berechnen.

b) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Sendung sich in einem Zustand befindet, bei dem keine Gefahren für den ISD oder Dritte ausgehen, sodass bei Durchführung des Auftrages von der Sendung keine Gefahren zu Lasten des ISD oder Dritter entstehen. Der ISD ist berechtigt, die Durchführung der Frachtaufträge abzulehnen, wenn entgegen Satz 1 von den Sendungen Gefahren für Dritte ausgehen. Der ISD behält in diesem Fall seinen Anspruch auf den vollen Fuhrlohn.

c) Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Erhalt des Sendungsgutes unverzüglich zu prüfen, ob das Sendungsgut durch den Transport einen Schaden erlitten hat, und dies dem Kurierdienst schriftlich anzuzeigen. Es obliegt ihm, sicherzustellen, dass für den Fall, dass er nicht der Empfänger der Sendung ist, der Empfänger unverzüglich der Untersuchungs- und Anzeigepflicht gem. Satz 1 nachkommt. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Anzeigepflicht verliert der Auftraggeber seine Ersatzansprüche gegenüber dem ISD, es sei denn, er weist nach, dass der ISD den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Eine Schadensanzeige gem. Satz 1 beim ISD ist Frist wahrend.

§ 6 Vergütungsberechnung, Fälligkeit der Vergütung

a) Die Höhe der Vergütung an den ISD ergibt sich aus seinen allgemeinen Tarifen. Gesonderte Einzelvereinbarungen zwischen Auftraggeber und ISD sind zulässig. Die Vergütung beinhaltet die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer, wenn nichts anderes vereinbart ist. Soweit der ISD sich bei der Ausführung der Leistung Dritter bedient, hat er gesonderten Anspruch auf Erstattung der getätigten Auslagen.

b) Die Vergütung wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Erfüllung des Frachtauftrages fällig.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht

Der ISD ist berechtigt, bis zur Bezahlung der Vergütung ein Zurückbehaltungsrecht nach Maßgabe des § 273 BGB geltend zu machen.

§ 8 Haftung

a) Der ISD haftet für die bei der Erfüllung  des Auftrages entstandenen Schäden, die der ISD zu vertreten hat.

b) Der ISD haftet, soweit der Schaden nicht durch die Verkehrshaftungsversicherung erstattet wird, nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, es sei denn, es wird bei Abschluss des Vertrages etwas anderes vereinbart. Satz 1 gilt auch für Erfüllungsgehilfen des ISD.

c) Die Schadensabwicklung erfolgt über den ISD, es sei denn, der ISD teilt dem Auftraggeber eine andere Verfahrensweise mit.

§ 9 Sonstige Vereinbarungen

Mündliche Auskünfte und Erklärungen der Mitarbeiter des ISD sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden oder der Mitarbeiter ausdrücklich auch gegenüber dem Auftraggeber ermächtigt wurde, den ISD voll zu vertreten. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Niebüll, falls der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist.

§ 10 Streitbeilegungsverfahren

Wir sind bestrebt, Meinungsverschiedenheiten aus unser Vertragsbeziehung auf einvernehmliche Weise beizulegen. Bitte wenden Sie sich daher an unseren Kundenservice. Sollten Sie mit der dort gefunden Lösung nicht einverstanden sein, können Sie sich zur Durchführung eines für Sie kostenfreien Vermittlungsverfahrens an folgende staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle wenden:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8

77694 Kehl